(basierend auf dem SGA-Beschluss vom 26.4.2017)

Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft begegnen einander freundlich und wertschätzend und tragen ihr Möglichstes dazu bei, dass es an der Schule ein wohlwollendes, gutes und produktives Schul- und Arbeitsklima gibt. Sowohl die Vermeidung als auch die erfolgreiche Lösung von auftauchenden Konflikten und Problemen stehen im Vordergrund.

Unterrichtsbeginn

  • Zu Beginn der Unterrichtseinheit haben sich alle Schüler/innen in den Klassen bzw. vor den Funktionsräumen einzufinden. Wandergruppen warten am vereinbarten Treffpunkt auf ihre Lehrkraft.
  • Die für die jeweilige Unterrichtseinheit benötigten Lernmittel sind bereits in der Pause vorzubereiten.
  • Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse eingetroffen, so hat dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher in der Administration/Direktion zu melden.

Unterrichtszeit

  • Die SchülerInnen dürfen Mobiltelefone bei sich tragen. Die Geräte müssen ausgeschaltet und unsichtbar verwahrt werden. Während des Unterrichts dürfen sie nur im Auftrag von Lehrkräften als Unterrichtsmittel in Betrieb genommen werden.
    • Unterstufe: Die SchülerInnen dürfen ihre Mobiltelefone in der Mittagspause verwenden. In den Pausen ist die Benützung untersagt. Bei Notfällen können Lehrkräfte den Einsatz des Mobiltelefons erlauben.
    • Oberstufe: Die SchülerInnen dürfen ihre Mobiltelefone in allen Pausen benützen.
  • Das Kauen von Kaugummi während der Unterrichtszeit ist untersagt
  • Ob das Trinken von Wasser während der Unterrichtszeit erlaubt ist, entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist während der Unterrichtszeit nicht gestattet. Ausgenommen sind religiöse und medizinische Gründe.
  • In den EDV-Sälen sowie in den übrigen Funktionsräumen und der Bibliothek gelten spezielle Benützungsbedingungen.
  • Bei groben disziplinären Verfehlungen, die zum Ausschluss einer Schülerin/eines Schülers vom Unterricht führen, hat sich diese/r im Sekretariat/in der Direktion zu melden. Sie/Er  muss den Rest der Stunde unter Aufsicht vor dem Sekretariat/der Direktion verbringen (time out).

Unterrichtsfreie Zeit

  • Das Verlassen des Schulgebäudes in der großen Pause sowie in den 5-Minuten-Pausen ist für alle Schüler/innen verboten. Eine Ausnahme bildet die Benutzung des Pausenhofes, der bei sommerlichem, trockenem Wetter geöffnet ist.
  • Der Sportplatz darf nicht betreten werden.
  • Eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler dürfen in den Freistunden die Schule verlassen.
  • Der Aufenthalt in der Schule in der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich nur 15 Min. vor Unterrichtsbeginn und 15. Min. nach Unterrichtsende zulässig. Das Schulgebäude wird am Morgen durch den Schulwart um 7.10 Uhr geöffnet. (Für die Zeit von 7:10-7:30 Uhr gilt Selbstverantwortlichkeit der Schüler/innen.
  • Schüler/innen der Unterstufe dürfen die Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht nur unter Aufsicht (nach Anmeldung zur kostenfreien Mittagsaufsicht) in der Schule verbringen. Anderenfalls haben sie das Schulgebäude während der Mittagspause zu verlassen (auch in der kostenpflichtigen Tagesbetreuung gibt es eine Beaufsichtigung der Schüler/innen während der  Mittagspause). Von den Schüler/innen der höheren Klassen wird tadelloses und störungsfreies Verhalten während der unbeaufsichtigten Mittagszeit erwartet.
  • Rücksichtsloses Laufen und Herumtollen ist in den Klassen und auf den Gängen untersagt.
  • Die Verwendung von Wasserkochern ist in den 6., 7. und 8. Klassen nach Absprache mit dem Klassenvorstand bis auf  Widerruf erlaubt. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung wird die Erlaubnis von der Direktion zurückgenommen (SGA-Beschluss v. 26.4.2017).
  • Die Benützung der Schulküche ist den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe in den Mittagspausen bis 14:10 Uhr bis auf Widerruf gestattet (SGA-Beschluss v. 26.4.2017).

Ordnung und Sauberkeit

  • Für die Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen sind  a l l e  Schüler/innen mitverantwortlich.

Pflichten aller:
Müll und grobe Verunreinigungen von Tischen, Fensterbänken und Boden entfernen
Die Arbeit der Klassenordner/innen unterstützen

Pflichten der Klassenordner/innen:
Müllentsorgung: dienstags und freitags
–> Unterstufe: 5 Minuten vor der großen Pause
–> Oberstufe: bis 5 Minuten nach der großen Pause (laut SGA-Beschluss vom 25.4.2012)
Tafel reinigen

  • An unserer Schule besteht Mülltrennungspflicht.
  • In der jeweils letzten Unterrichtseinheit in einem Klassenraum beginnen wir 5 Minuten vor dem Läuten mit dem Aufräumen.
    Checkliste:
    Müll und grobe Verunreinigungen sind von Tischen, Fensterbänken und Boden zu entfernen
    Sessel sind aufzustuhlen
    Fenster sind zu schließen
    Licht ist abzuschalten
    Vorhänge sind zurückzuziehen

Schonung der Schuleinrichtungen

  • Die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel der Schule müssen sorgsam und schonend behandelt werden.
  • Schäden sind umgehend dem Klassenvorstand oder in der Direktion zu melden.
  • Für vorsätzlich verursachte Schäden haften die Eltern der/des betreffenden Schülerin/Schülers bzw. der/die eigenberechtigte Schüler/in.

Sonstiges

  • Das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas ist am gesamten Schulgelände strengstens untersagt.
  • Fahrräder sind bei den Fahrradständern unter der Spange, Mopeds auf der Asphaltfläche vor der Garage abzustellen.
  • Der Zugang zum und das Verlassen des Schulgebäude/s erfolgt für alle Schüler/innen durch die Garderobe. Dort sind die Straßenschuhe gegen Hausschuhe und umgekehrt zu tauschen.
  • Die Feuerstiegen dürfen nur im Notfall (Sirene!) betreten werden.
  • Das Mitbringen von Leib und Gesundheit gefährdenden Gegenständen bzw. Substanzen ist untersagt.
  • Für Schüler/innen, die in der Bibliothek oder bei den am Gang aufgestellten Computern arbeiten, gilt für diese Zeit striktes Ess- und Trinkverbot!
  • An unserer Schule ist es strengstens untersagt, Internet-Seiten mit pornografischen, rassistischen, hetzerischen oder Gewalt verherrlichenden Themen zu öffnen. Auch Computerspiele dieses Inhalts sind strikt verboten. Die Weitergaben entsprechender Adressen und Titel werden als grober disziplinärer Verstoß gewertet und geahndet.
  • Plakate, Broschüren und Flugzettel dürfen nur mit Genehmigung der Direktion ausgehängt bzw. verteilt werden.
  • Schülerinnen und Schüler haben den Anordnungen der Lehrkräfte und des Personals in respektvoller Weise Folge zu leisten.
  • In der Schule legen wir Wert auf die gesunde Jause. Aus diesem Grund ist das Konsumieren von sogenannten Energy drinks nicht gestattet.
  • Die Benützung des Lifts ist für Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Fall einer Behinderung und mit einer Begleitperson gestattet.

 Download als pdf-Datei >>>