Coronakrise – Keine Kosten für die Lernbetreuung am Nachmittag

Durch die Covid-19 Situation ist es das oberste Ziel, die Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren, was auch einen eingeschränkten Schul- und Unterrichtsbetrieb bedeutet. Davon ist auch unsere Lernbetreuung (LeBe) betroffen, deren Angebot nur sehr eingeschränkt zur Verfügung steht. Auf Grund der Sondersituation und der Tatsache, dass die Betreuung der Schüler/innen in erster Linie zu Hause erfolgt, wird der Bund von der Einhebung der Beiträge ab dem Monat April bis zu jenem Zeitpunkt Abstand nehmen, an dem der Normalbetrieb und die Teilnahme eines Schülers bzw. einer Schülerin erfolgt (Abrechnung erfolgt in ganzen Monaten). Dazu wurde eine entsprechende Novelle der BeitragsVO ausgearbeitet, die nach dem Einvernehmen mit dem BMF unverzüglich kundgemacht wird.