Traditionell gibt es zum Schulstart am Gymnasium für die Erstklässler/innen das Kennenlernen ihrer Tutor/innen. Nach dem Motto „Oberstufenschüler/innen für Unterstufenschüler/innen“ existiert am Gym seit langer Zeit ein Tutorensystem, das Neuanfänger/innen den Einstieg erleichtern soll. Was immer ein Erfolg war, wurde auch wieder heuer zu einem: Allen COVID-Maßnahmen (Maske, Abstand, kein Händeschütteln, etc.) zum Trotz verbrachten die neuen Schüler/innen ein wertvolles erstes Treffen mit ihren Tutor/innen, in dem ihnen das Schulgelände, die Räumlichkeiten, Personal und Gepflogenheiten vorgestellt wurden. „Echt cool!“ dazu ein Schüler aus der 1D. In den nächsten Wochen werden weitere, individuelle, Treffen folgen.

 

schulbeginn erste Woche

schulbeginn erste Woche

Schulbeginn

Mo., 14.09.2020

 

Elterninformationsabend zur Lebe

Mo., 14.09.2020   

19:00 Uhr

Elternabend 1. Klassen

Do., 08.10.2020 

19:00 Uhr

Tag der offenen Tür

Fr., 04.12.2020  

13:00-16:30 Uhr

Maturaball

Sa., 12.12.2020

 

Berufsinformationsabend
für Eltern der 4. Klassen

Do, 26.11.2020

19:00 Uhr

Elternsprechtag   

Fr., 11.12.2020

14:30-18:30 Uhr

 
Schnuppertage für VolksschülerInnen

Dezember

2020

Jänner

2021

Februar   

2021

 

Schulautonom freie Tage 2020/21

Montag, 07.12.2020

Freitag, 14.05.2021

Freitag, 04.06.2021

 

Herbstferien

Dienstag, 27.10 bis Sonntag, 31.10.2020

 

Die Rückkehr in die Schule steht bevor und deshalb ist es Zeit für Information über den Beginn des Schuljahres. Diese basiert auf dem vom Ministerium erarbeiteten Konzept über den Schulbetrieb im Herbst. Genaue Informationen über alle Regelungen, die konkret unsere Schule betreffen, werden in der letzten Ferienwoche an alle Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern per Mail ergehen.

Schulstart

Derzeit ist vom Bundesministerium ein Schulstart in vollem Umfang geplant, also im regulären Klassenverband ohne Entfall von Unterrichtsgegenständen einschließlich Nachmittagsunterricht. Dies alles natürlich unter Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften. Um eine weitere bundesweite Schließung von Schulen und Kinder- und Betreuungseinrichtungen zu verhindern, wird eine regionale Corona-Ampel alle Veränderungen hinsichtlich Infektionszahlen transparent und datengestützt anzeigen.

Die Corona-Ampel

Die Ampel dient der generellen Risikoeinschätzung und der Umsetzung regional abgestimmter Präventionsmaßnahmen. Ziel der Corona-Ampel ist also, bei lokalen Ausbrüchen möglichst kleinräumige Eingriffe im Bildungssystem zu ermöglichen. Die jeweilige Farbe wird von der regionalen Gesundheitsbehörde festgelegt. Diese Gesundheitsbehörde besteht aus Wissenschaftler/innen sowie Bundes- und Landesvertreter/innen. Für die jeweilige Einstufung werden von der Gesundheitsbehörde vier Faktoren herangezogen: Die normierten Infektionszahlen der letzten sieben Tage, die Spitalskapazitäten, der Anteil positiver Tests sowie die Aufklärungsquote der Herkunft der Infektionen. Das Bildungssystem wird jedenfalls auf diese verschiedenen Ampelphasen reagieren. Welche Regelungen konkret in den verschiedenen Phasen gelten, kann man dem Artikel “Die Corona-Ampel an Schulen“ entnehmen. Die Ampelphasen bedeuten Folgendes:

  • Grün: Kein Risiko, weil nur vereinzelt auftretende Infektionen in der jeweiligen regionalen Bezugseinheit zu beobachten sind.
  • Gelb: Moderates Risiko: Infektionen treten auf, sind aber einzelnen Clustern zuzuordnen, die Lage ist noch immer stabil.
  • Orange: Hohes Risiko, weil Infektionen gehäuft auftreten, die aber weitgehend noch einzelnen Clustern zuzuordnen sind. Die Lage verlangt Aufmerksamkeit, weil die Zahl der Neuinfektionen steigt.
  • Rot: Auf Rot schaltet die Ampel, wenn die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen deutlich ansteigt, gleichzeitig die Herkunft von mehr als 50 Prozent der Infektionen nicht mehr geklärt werden kann oder wenn Gefahr droht, dass sich das Virus intensiv und großflächig überträgt und die verfügbaren Kapazitäten in den Spitälern bereits großteils ausgeschöpft sind.  

Vorkehrungen an den Schulen

Auf regionaler Ebene sind Schulschließungen nicht ausgeschlossen, auch „Distance Learning“ kann wieder installiert werden. Diese Schulschließungen obliegen im Falle einer Epidemie der Gesundheitsbehörde, also den Bezirksverwaltungsbehörden. Wenn Regelungen für das gesamte Bundesgebiet vorgesehen werden sollen, dann ist der Gesundheitsminister dafür zuständig.
An jeder Schule wird ein Krisenteam installiert werden, dessen Aufgabe es ist, Vorkehrungen zu treffen (organisatorisch und pädagogisch) für die Fortführung des Unterrichts in den verschiedenen Ampelphasen. Das oberste Ziel ist, auch bei einem Wechsel der Ampelphasen möglichst Normalität und ein Höchstmaß an gewohnter Struktur im schulischen Betrieb zu gewährleisten.

Hygieneregeln

Um die Ansteckungsgefahr möglichst gering zu halten, sind folgende Hygienemaßnahmen von allen in der Schule befindlichen Personen einzuhalten:

  • Desinfizieren der Hände oder Händewaschen vor Betreten des Schulgebäudes, des Klassenzimmers oder eines Funktionsraumes
  • Bei Ampelphase „Gelb“: Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für Schüler/innen und Lehrer/innen im Schulgebäude bis zum Erreichen des Sitzplatzes im Klassen-bzw. Konferenzzimmer. Dort kann die Maske abgenommen werden. Lehrpersonen können ohne MNS unterrichten.
  • Regelmäßiges Händewaschen nach dem Toilettenbesuch, vor dem Jausnen, etc.
  • Abstand halten
  • Einhaltung der Atem-und Hustenhygiene
  • Regelmäßiges Lüften aller Schulräume, in denen sich Personen befinden, möglicherweise alle 20 Minuten.

Warum ist es sehr wichtig, dass sich alle genau an die Einhaltung der Hygieneregeln halten?

Hauptübertragungsweg des Coronavirus ist die Tröpfcheninfektion. Flüssigkeitspartikel mit infektiösem Virus werden beim Atmen, Sprechen, Husten und Niesen ausgestoßen und von anderen über die Atemorgane aufgenommen. Sind die Flüssigkeitspartikel sehr klein, wird in der Medizin meist von Aerosolen gesprochen. Diese winzigen Teilchen können ebenfalls infektiöses Material transportieren. Laut der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) passiert die Übertragung meist bei längerem (mindestens 15 Minuten), direktem Kontakt mit unter einem Meter Abstand, beim Reden, Singen und Schreien. Im Herbst und Winter spielt sich das Leben in geschlossenen Innenräumen ab. Wie sich Aerosole in diesen Räumen verbreiten, hängt von Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit ab. Wenn die Luftfeuchtigkeit in der Heizperiode sinkt, schrumpfen die Tröpfchen und bleiben länger in der Luft. Daher ist regelmäßiges Lüften eine äußerst wichtige Maßnahme in geschlossenen Räumen, wo sich mehrere Personen aufhalten. In erster Linie können Masken – vor allem in geschlossenen Räumen – Menschen in der Umgebung schützen. Masken könnten die Dosis an infektiösem Material reduzieren, die eine Person aufnimmt. Selbst wenn man das Virus aufnimmt, ist es wahrscheinlich, dass dies in geschwächter Form passiert und die Infektion sich nur mit milden oder sogar gar keinen Symptomen bemerkbar macht.

Pausenregelung

Das Ministerium empfiehlt eine Pausenregelung, damit nicht alle Schüler/innen sich im Gang oder Pausenhof befinden. Dadurch sollen die Außenkontakte minimiert werden, damit im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen innerhalb einer Klasse zu finden sind. Somit wird jede Klasse als eine Art „Haushaltsgemeinschaft“ gedacht.  

Krank oder nicht krank? Im Zweifelsfall zu Hause bleiben!

Zu Hause bleiben ist angesagt bei jeder Form einer akuten respiratorischen Infektion mit oder ohne Fieber mit mindestens einem der folgenden Symptome: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks/Geruchssinnes. Das Zusammentreffen von mehreren Symptomen macht eine weitere Abklärung erforderlich (Tel.: 1450).

Auftreten eines Verdachtsfalles in der Schule

Tritt in einer Schule ein COVID-Verdachtsfall auf, dann wird die betreffende Person sofort isoliert und der Verdachtsfall durch die Direktion bei der Behörde angezeigt. Der betroffene Schüler/ die betroffene Schülerin verlässt sofort den Klassenverband und geht in einen abgesonderten Raum und wird dort unter Wahrung der Hygiene- und Distanzbedingungen beaufsichtigt, bis die Gesundheitsbehörden eintreffen und weitere Anordnungen geben. Die Gesundheitsbehörden ermitteln die Kontaktpersonen (Personen, mit denen der Schüler/die Schülerin zuletzt intensiven Kontakt hatte) und verhängt im Krankheitsfall eine Quarantäne über einzelne Schüler/innen oder eine ganze Klasse. Bis zur Abklärung bzw. Entscheidung der Gesundheitsbehörde bleiben die restlichen Kinder in der Klasse und setzen nach Handdesinfektion und Lüften den Unterricht fort.

„Distance Learning“

Es ist davon auszugehen, dass es auch im Herbst regional und schulstandortspezifisch zu „Distance Learning“ kommen wird. Vom Ministerium wird der Einsatz einer Lern- und Kommunikationsplattform empfohlen. Weiters wird auf das Einhalten der Stundenpläne, die Abstimmung der Lehrenden hinsichtlich Umfang und Gestaltung von Arbeitsaufträgen sowie auf einen klaren zeitlichen und organisatorischen Rahmen, in dem Lernen erfolgreich stattfinden kann, Wert gelegt. Überdies ist auf einen ausgewogenen Mix an Videosequenzen, Live-Streams und individuellen Lern-und Arbeitsphasen zu achten. Wichtig ist das Feedback durch die Lehrpersonen, damit die Motivation der Schüler/innen erhöht wird. Schüler/innen, die Leihgeräte benötigen, können diese von der Schule ausleihen.

Wir, die Lehrer/innen des BG/BRG Bad Ischl, freuen uns trotz der herausfordernden Situation darauf, unsere Schüler/innen im Herbst begrüßen zu dürfen und werden alles tun, um den Schulalltag so normal wie möglich zu gestalten.

>>> Corona-Ampel